Fachkunde Güterkraftverkehr

Verkehrsleiter · EU-Lizenz · Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung

Kursgebühr
ab 850 €
Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Dauer
6 Kurstage
je Präsenztermin, siehe unten
Prüfung
Ihre IHK
am Wohnsitz des Teilnehmers, Anmeldung dort

– Praxisnah und gut erklärt –

Symbolbild für die Schulung zum Verkehrsleiter beim IGS-Institut

Verkehrsleiter

Jedes erlaubnispflichtige Güterkraftverkehrsunternehmen muss seit dem 04.12.2011 mindestens eine zuverlässige und fachkundige Person als Verkehrsleiter benennen, die die Verkehrsaktivitäten dieses Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Das kann der Unternehmer selbst sein oder aber eine entsprechend qualifizierte Person.

Ob interner oder externer Verkehrsleiter — in jedem Fall ist die fachliche Eignung nachzuweisen. Beide Wege haben eigene Vor- und Nachteile.

Symbolbild für die Halterpflichten-Schulung beim IGS-Institut

Halterpflichten

  1. Definition des Halters:
  1. Verantwortungsbewusstsein:
  1. Ladung und Passagiere:
  1. Umgang mit Unvorhergesehenem:
  1. Die Bedeutung von Schulungen:

Was wir dazu schulen

Im Laufe der Zeit hat sich unsere Schulungs- und Beratungsleistung auf alle rechtlich relevanten Aspekte der Logistik ausgedehnt. Zu unserem Kundenstamm gehören nicht nur klein- und mittelständische Unternehmen, sondern auch global operierende Konzerne der Logistikbranche. So betreuen wir schon über zehn Jahre den größten Postdienstleister Europas und den markenstärksten Getränkehersteller der Welt.

Dabei schulen wir insbesondere in dem Bereich Halterpflichten, zum Beispiel:

Symbolbild für die Berufskraftfahrerqualifikation beim IGS-Institut

Berufskraftfahrerqualifikation

Seit 2006 reguliert das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern im Güterkraft- und Personenverkehr. Es legt fest, dass alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer, einschließlich Aushilfsfahrer, einer Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung unterliegen. Diese gesetzlichen Anforderungen dienen dazu, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, ein wirtschaftliches Fahrverhalten zu fördern und einen einheitlichen Qualifikationsstandard für Berufskraftfahrer in ganz Europa zu gewährleisten.

Für wen gilt das BKrFQG?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betrifft alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer, einschließlich Aushilfsfahrer. Ausgenommen sind Fahrten zu privaten Zwecken, wie beispielsweise private Umzüge oder ehrenamtliche Fahraktivitäten in Vereinen.

Anforderungen der Berufskraftfahrerqualifikation

Laut Gesetz müssen Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation erwerben, die durch eine theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen wird. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle 5 Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen müssen.

Die Grundqualifikation

Die Grundqualifikation erfordert das Bestehen einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Fahrprüfung. Die schriftliche Prüfung dauert 240 Minuten, während die praktische Prüfung eine Fahrprüfung und das Bewältigen kritischer Fahrsituationen umfasst. Es besteht keine Pflicht zum Besuch von Unterrichtseinheiten, und der Bewerber muss nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse sein.

Die „beschleunigte“ Grundqualifikation

Diese Form der Qualifikation umfasst eine 140-stündige Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und das Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist in diesem Fall verpflichtend, und es ist keine entsprechende Fahrerlaubnisklasse erforderlich.

Verpflichtungen und Ausnahmen

Die Grundqualifikation ist verpflichtend für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis für Busse nach dem 10. September 2008 und für Lkw nach dem 10. September 2009 erworben haben. Bestimmte Gruppen, wie Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, des Zolldienstes, der Feuerwehr oder sonstiger Rettungsdienste, sind von der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung ausgenommen.

Weiterbildung und Nachweispflicht

Die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung besteht aus 35 Unterrichtsstunden, die in Einheiten von mindestens 7 Stunden absolviert werden müssen. Seit Mai 2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Diese Karte ersetzt die bisherige Eintragung im Führerschein.

Weitere Informationen gibt es zum Beispiel hier: Bundesamt für Logistik und Mobilität: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Unser Angebot

2006 hat die Europäische Union entschieden, die Fahrerqualifikation zur gesetzlichen Auflage zu machen. So durften wir dem überwiegenden Anteil unserer Kunden auch die Berufskraftfahrerqualifikation anbieten.

Für unsere größeren Kunden bieten wir dabei nicht nur passgenaue Schulungskonzepte an, sondern auch ein onlinebasiertes Veranstaltungsmanagement, das dem Kunden unter anderem ermöglicht, jederzeit einen Überblick über die erworbenen Zertifikate seiner Fahrer zu bekommen.

Mittlerweile sind wir bei ca. 50 Genehmigungsbehörden als anerkannte Ausbildungsstätte gelistet und damit befugt, in ganz Deutschland zu schulen.

Im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung konnten wir uns vor allem in den Branchen Möbeltransporte, Abfallentsorgung, Lebensmittel- und Getränketransporte profilieren.

Termine in diesem Fachgebiet

GüterkraftverkehrKöln2026-10-K-GKVAuch samstags05.–10.10.20266 Kurstage850 €Belegung unbekanntZur AnmeldungGüterkraftverkehrHamburg2026-11-HH-GKVAuch samstags02.–07.11.20266 Kurstage850 €Belegung unbekanntZur AnmeldungGüterkraftverkehrKöln2026-11-K-GKVAuch samstags30.11.2026 – 05.12.20266 Kurstage850 €Belegung unbekanntZur Anmeldung

Fernkurs

GüterkraftverkehrFernkursFERN-GKV-COACHFernlehrgang Güterkraftverkehrsunternehmer (IHK) – Coaching-VarianteSofort möglich1.200 €ZFU 532197Zum FernkursGüterkraftverkehrFernkursFERN-GKV-KORRFernlehrgang Güterkraftverkehrsunternehmer (IHK) – Variante mit schriftlicher KorrekturSofort möglich1.200 €ZFU 532197Zum Fernkurs

Häufige Fragen zu diesem Fachgebiet

Fragen zu Halterpflichten

Wer gilt als Halter eines Fahrzeugs?

Halter ist, wer das Fahrzeug verwendet, daraus Nutzen zieht und die Kosten dafür trägt. Auf das Eigentum kommt es nicht an: Auch wer nicht Eigentümer ist, kann Halter sein, wenn er für das Fahrzeug verantwortlich ist. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wen die Halterpflichten treffen.

Fragen zum Verkehrsleiter

Interner oder externer Verkehrsleiter — was ist der Unterschied?

Ein interner Verkehrsleiter steht in einer echten Beziehung zum Unternehmen: als Angestellter, Direktor, Eigentümer, Anteilseigner oder als der Unternehmer selbst. Ein Arbeitsvertrag ist üblich, aber nicht zwingend, und Prokura muss ihm nicht erteilt werden. Ein externer Verkehrsleiter wird vertraglich beauftragt; im Geschäftsbesorgungsvertrag sind seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten genau zu regeln. Beide müssen ihren ständigen Aufenthalt in der EU haben.

Wie viele Unternehmen darf ein externer Verkehrsleiter betreuen?

Höchstens vier Unternehmen mit zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen. Er muss seine Aufgaben ausschließlich im Interesse des jeweiligen Unternehmens erfüllen und unabhängig von den Unternehmen handeln, für die dieses Beförderungen durchführt. Damit soll verhindert werden, dass ein größerer Transportunternehmer seine angestellten Fahrer zu Subunternehmern umwidmet und zugleich deren Verkehrsleiter ist.

Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation

Für wen gilt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz?

Für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer, einschließlich Aushilfsfahrer. Ausgenommen sind Fahrten zu privaten Zwecken, etwa der eigene Umzug, sowie ehrenamtliche Fahrten in Vereinen. Ausgenommen sind außerdem Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, der Polizei, des Zolldienstes, der Feuerwehr und sonstiger Rettungsdienste.

Was ist der Unterschied zwischen Grundqualifikation und beschleunigter Grundqualifikation?

Die Grundqualifikation verlangt eine schriftliche Prüfung über 240 Minuten und eine praktische Fahrprüfung, in der auch kritische Fahrsituationen bewältigt werden. Unterricht ist dafür nicht vorgeschrieben. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht aus 140 Stunden Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK; hier ist die Teilnahme am Unterricht verpflichtend. In beiden Fällen ist die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht Voraussetzung.

Wie oft ist die Weiterbildung fällig, und wie wird sie nachgewiesen?

Alle fünf Jahre sind 35 Unterrichtsstunden zu absolvieren, in Einheiten von mindestens sieben Stunden. Seit Mai 2021 wird die Qualifikation nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern über den Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert.

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